Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören die Erstuntersuchung, regelmäßige Untersuchungen mit dreimaligem Ultraschallscreening (9.-12. SSW, 19.-22. SSW und 29.-32. SSW), die bei klinisch unauffälligen Schwangeren ausreichend sind sowie weitere einmalige Untersuchungen wie: Blutgruppen- und Rhesusfaktorbestimmung mit Antikörpersuchtest, Überprüfung der Röteln-Immunität, Screening auf Chlamydien, Untersuchung auf Hepatitis B, Zuckerbelastungstest zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes, Lues und die Durchführung eines HIV-Testes. In den späteren Schwangerschaftswochen führen wir ein CTG durch.
Wunschleistungen: das Plus an Sicherheit
Viele werdende Eltern möchten sich öfter als nur dreimal vom Wohlbefinden ihres Kindes überzeugen und das Wachstum beobachten. Wir bieten Ihnen auf Wunsch zusätzlich Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wie 3D/4D-Ultraschall, Doppleruntersuchung und das ‚Babyfernsehen‘ an. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit, Risiken für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen.
Darüber hinaus führen wir fakultative Untersuchungen auf Toxoplasmose, das Ersttrimesterscreening oder auch den Test auf Streptokokken der Gruppe B (GBS) durch.
Dr. Elvira Wolde-Giorgis
Frauenärztin
Ich möchte Sie in allen Fragen der Frauengesundheit unterstützen. Wenn Sie eine Frage zur einer Behandlungsmethode oder Untersuchung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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